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An dieser Stelle zeigen wir keine vorher - nachher Bilder!

Der Bundesrat hat dem vom Deutschen Bundestag am 16. Juni 2005 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zugestimmt und eine Änderung des Arzneimittelgesetzes zum 1. August 2005 (der Link führt zu den Änderungen des Gesetzestextes) beschlossen.

Damit ist die Werbung für Schönheitsoperationen künftig den Regeln des Heilmittelwerberechts unterworfen. Bis diese neue Situation eindeutig geklärt ist, zeigen wir hier keine Vorher - Nachher - Fotos.
Näheres auf Anfrage

Anbei einige Zitate und Links zur aktuellen Diskussion:

Werbeverbot für Schönheitsoperationen wird kontrovers diskutiert (aus Schönheit und Medizin.de)

"Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt will das Werberecht für Schönheitsoperationen künftig ein-schränken. So soll vor allem "irreführende und suggestive Werbung" - das würde auch Vorher-Nachher-Fotos beinhalten - verboten werden. "

06.09.2005 Vorhe-Nachher-Bilder in der Schönheitschirurgie nach der 14. AMG-Novelle (medizin.de - Dr. med. Markus Weidenbach, Rechtsanwalt und Arzt)

"Fachärzte für Plastisch-Ästhetische Medizin dürfen daher nach neuer Rechtslage keine " Vorher -Nacher"-Fotografien mehr auf ihrer Homepage oder ihrem Praxis-Informationsflyer werblich verwenden. Auch die Werbung für bestimmte Operationsverfahren mit Vorher - Nachher"-Illustrationen oder " Vorher -Nacher"-Animationen dürfte demnach nicht zulässig sein."

"3. Fraglich ist auch, ob von der Gesetzesnovellierung alle schönheitschirurgischen Eingriffe erfasst sind. Das Gesetz spricht insofern von "operativen Verfahren", worunter Fettabsaugungen und Brustvergrößerungen mit Implantaten ebenso zu subsumieren sind, wie Eingriffe in der Wiederherstellungschirurgie. Der Gesetzgeber wollte jedoch durch die Beschränkung auf "operative" Eingriffe klarstellen, dass andere Verfahren mit Auswirkungen auf den Körper, wie beispielsweise Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren, nicht in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes fallen sollen."

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