Werbeverbot für Schönheitsoperationen wird kontrovers diskutiert (aus Schönheit und Medizin.de)
"Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt will das Werberecht für Schönheitsoperationen künftig ein-schränken. So soll vor allem "irreführende und suggestive Werbung" - das würde auch Vorher-Nachher-Fotos beinhalten - verboten werden. "
"Fachärzte für Plastisch-Ästhetische Medizin dürfen daher nach neuer Rechtslage keine " Vorher -Nacher"-Fotografien mehr auf ihrer Homepage oder ihrem Praxis-Informationsflyer werblich verwenden. Auch die Werbung für bestimmte Operationsverfahren mit Vorher - Nachher"-Illustrationen oder " Vorher -Nacher"-Animationen dürfte demnach nicht zulässig sein."
"3. Fraglich ist auch, ob von der Gesetzesnovellierung alle schönheitschirurgischen Eingriffe erfasst sind. Das Gesetz spricht insofern von "operativen Verfahren", worunter Fettabsaugungen und Brustvergrößerungen mit Implantaten ebenso zu subsumieren sind, wie Eingriffe in der Wiederherstellungschirurgie. Der Gesetzgeber wollte jedoch durch die Beschränkung auf "operative" Eingriffe klarstellen, dass andere Verfahren mit Auswirkungen auf den Körper, wie beispielsweise Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren, nicht in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes fallen sollen."